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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Oetterli AG | Markenname: Conseo

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Verträge der Oetterli AG, firmierend unter dem Markennamen Conseo, mit Hauptsitz in Eschenbach LU, Schweiz (nachfolgend «Conseo» genannt).

2. Zusammenarbeit und Projektabwicklung

2.1 Partnerschaft
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder Zweifel an der Richtigkeit der Arbeitsweise des anderen sind dem Partner unverzüglich mitzuteilen.

2.2 Korrekturpflicht
Erkennt der Kunde Fehler oder Unvollständigkeiten in seinen eigenen Angaben oder Anforderungen, hat er Conseo umgehend über diese und die daraus resultierenden Folgen zu informieren.

2.3 Ansprechpartner
Beide Parteien benennen feste Ansprechpartner und Stellvertreter, die das Projekt verantwortlich leiten. Änderungen in der Besetzung sind sofort mitzuteilen. Bis zum Erhalt einer solchen Mitteilung gelten die bisherigen Personen als vertretungsberechtigt.

2.4 Austausch & Protokollierung
Die Ansprechpartner tauschen sich regelmässig über Fortschritte und Hindernisse aus. Conseo erstellt über diesen Informationsaustausch Protokolle. Der Kunde kann innerhalb einer Woche nach Erhalt des Protokolls verlangen, dass seine abweichende Ansicht darin aufgenommen wird.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Unterstützung
Der Kunde unterstützt Conseo aktiv bei der Leistungserbringung. Dies umfasst die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Daten, Hard- und Software sowie eine detaillierte Instruktion.

3.2 Fachpersonal
Der Kunde stellt qualifizierte Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Verfügung.

3.3 Materialien
Vom Kunden beizustellende Materialien (Bilder, Texte, Ton etc.) sind in einem gängigen, digitalen und unmittelbar verwertbaren Format zu liefern. Kosten für notwendige Formatkonvertierungen trägt der Kunde. Er stellt zudem sicher, dass Conseo alle erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Materialien erhält.

3.4 Kosten
Alle Mitwirkungshandlungen erfolgen auf Kosten des Kunden.

4. Einbezug Dritter

Der Kunde haftet für Dritte, die auf seine Veranlassung im Tätigkeitsbereich von Conseo tätig werden, wie für eigene Erfüllungsgehilfen. Verzögerungen oder Fehler, die durch solche Dritte verursacht werden, hat Conseo nicht zu vertreten.

5. Termine und Verzug

5.1 Verbindlichkeit
Terminzusagen sind nur verbindlich, wenn sie durch den zuständigen Ansprechpartner von Conseo schriftlich bestätigt und ausdrücklich als «verbindlich» bezeichnet wurden.

5.2 Höhere Gewalt
Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Netzstörungen) oder durch Versäumnisse des Kunden (fehlende Mitwirkung) verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preisbindung & Mehraufwand
Der offerierte Preis bezieht sich ausschliesslich auf den definierten Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen oder Mehraufwände durch Projektänderungen, technische Probleme beim Kunden oder unvollständige Mitwirkung werden nach dem üblichen Stundensatz verrechnet.

6.2 Abo-Anpassungen
Conseo kann Preise und Leistungen laufender Service-Abos mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende anpassen (via E-Mail). Bei einer Preiserhöhung von über 10 % oder wesentlicher Leistungsreduktion hat der Kunde ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Ohne Widerspruch innerhalb von 30 Tagen gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert.

6.3 Anzahlung
Conseo ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Der Restbetrag wird bei Projektabschluss fällig.

6.4 Zahlungsintervalle (Abos)
Die Service-Abos (gemäss Ziffer 17) können wahlweise monatlich oder jährlich jeweils im Voraus bezahlt werden. Bei einer jährlichen Vorauszahlung bestehen keine Preisreduktionen gegenüber der monatlichen Zahlungsweise.

7. Leistungsänderungen

7.1 Änderungsverfahren & Prüfung
Wünscht der Kunde eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs, ist dies schriftlich mitzuteilen. Conseo prüft daraufhin die Auswirkungen auf Vergütung, Mehraufwand und Termine. Erkennt Conseo, dass laufende Leistungen durch die Prüfung verzögert werden, wird dies dem Kunden gemeldet; die Prüfung erfolgt erst nach dessen Einverständnis zur Verschiebung. Der Kunde kann seinen Änderungswunsch jederzeit zurückziehen. Bei kleinen Änderungen (Umsetzung voraussichtlich unter 8 Arbeitsstunden) kann Conseo auf dieses formelle Verfahren verzichten.

7.2 Einigung & Umsetzung
Nach der Prüfung legt Conseo entweder einen detaillierten Umsetzungsvorschlag vor oder begründet, warum der Wunsch nicht umsetzbar ist. Die Parteien stimmen sich unverzüglich über den Vorschlag ab; bei Einigung wird dieser als Nachtragsvereinbarung schriftlich fixiert. Kommt keine Einigung zustande, bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Termine verschieben sich durch das Änderungsverfahren (Prüfung, Abstimmung, Umsetzung) zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist; Conseo teilt die neuen Termine entsprechend mit.

7.3 Kosten & Zumutbarkeit
Der Kunde trägt sämtliche durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände (Prüfung, Angebotserstellung, Stillstandszeiten). Diese werden nach vereinbarten Tagessätzen oder der üblichen Vergütung berechnet. Conseo behält sich zudem das Recht vor, Leistungen eigenständig zu ändern oder von ihnen abzuweichen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von Conseo für den Kunden zumutbar ist.

8. Vergütung und Spesen

8.1 Auslagen
Reisekosten (ab 20 km Entfernung vom Sitz Conseo), Übernachtungen und Drittkosten werden gegen Nachweis verrechnet. Für die Abwicklung von Drittaufträgen kann eine Handling Fee von 7,5 % erhoben werden.

8.2 Abrechnung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand gemäss den aktuellen Sätzen von Conseo. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

8.3 Zahlungsziel
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9. Nutzungsrechte

9.1 Umfang
Conseo räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur vertragsgemässen Nutzung der Leistungen ein.

9.2 Einschränkungen
Unterlizenzen, Vervielfältigungen oder Weiterverwertungen über den Vertragszweck hinaus sind untersagt.

9.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet. Bei Zahlungsverzug kann Conseo die Nutzung untersagen.

10. Schutzrechtsverletzungen

Conseo stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen durch von Conseo gelieferte Werke frei, sofern der Kunde Conseo unverzüglich informiert. Conseo kann in einem solchen Fall die Leistung modifizieren oder die notwendigen Rechte erwerben.

11. Haftung

11.1 Umfang
Conseo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gehaftet.

11.2 Begrenzung
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden und maximal auf die Höhe des initialen Auftragsvolumens begrenzt.

11.3 Datensicherung
Für Datenverlust haftet Conseo nicht, wenn der Kunde keine ordnungsgemässe Datensicherung durchgeführt hat.

11.4 Frist
Haftungsansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten.

12. Gewährleistung

12.1 Erlöschen
Jegliche Gewährleistung erlischt sofort, wenn der Kunde oder Dritte eigenständig Programmcode manipulieren oder relevante Betriebsparameter ändern.

12.2 Frist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

13. Open Source Software

13.1 Ausschluss
Für Open Source Software (OSS) übernimmt Conseo keinerlei Gewährleistung oder Haftung. OSS wird «as is» (wie vorliegend) integriert. Der Kunde akzeptiert, dass für kostenlose Quellsoftware keine Fehlerfreiheit garantiert werden kann.

13.2 Sorgfalt
Conseo wählt eingesetzte OSS sorgfältig und nach bestem Wissen aus.

14. Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und ein Jahr darüber hinaus keine Mitarbeiter von Conseo abzuwerben. Bei Verstoss ist eine Vertragsstrafe geschuldet, deren Höhe von Conseo festgesetzt und im Streitfall gerichtlich geprüft wird.

15. Geheimhaltung und Referenzen

15.1 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen streng vertraulich. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.

15.2 Referenznennung
Conseo darf den Kunden als Referenz nennen und Auszüge der Arbeit zu Demonstrationszwecken öffentlich zeigen, sofern kein berechtigtes Gegeninteresse des Kunden besteht.

16. Schlichtungsverfahren

Bei Unstimmigkeiten wird zunächst eine einvernehmliche Lösung gesucht. Sollte dies scheitern, ist ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, bevor der ordentliche Rechtsweg beschritten wird. Während der Schlichtung ist die Verjährung gehemmt.

17. Besondere Bestimmungen für Support-Angebote

17.1 Web-Service-Abos (S, M, L)
Umfassen die technische Pflege von WordPress (Updates, Backups, Standard-Lizenzen). Manuelle Bereinigungen bei Hackerangriffen sind bis zu 1 Stunde inkludiert.

17.2 Security+
Erweitertes Monitoring und Schutzmassnahmen. Inklusive bis zu 4 Stunden Bereinigungsaufwand pro Vorfall.

17.3 Datenschutz+
Technische Unterstützung zur Umsetzung des Schweizer DSG (Cookie-Banner, automatisierte Texte).

17.4 Kündigung
Abos sind mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Periode kündbar. Bei Zahlungsverzug können Leistungen (inkl. Lizenzen) sofort eingestellt werden.

17.5 Haftungsausschluss Sicherheit
Trotz maximaler Sorgfalt kann keine absolute Sicherheit garantiert werden. Conseo empfiehlt den Abschluss einer Cyberversicherung.

18. Übergangsbestimmungen für Alt-Verträge

Für Verträge, die vor der Umstellung abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Leistungen (Support «Light» / «Premium»).

19. Schlussbestimmungen

19.1 Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).

19.2 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

19.3 Ausschluss
AGB des Kunden werden nicht anerkannt.

19.4 Recht & Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht (unter Ausschluss von IPRG und UN-Kaufrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hochdorf (Schweiz).